Nein. Massgebend für die Prämie der Krankenkasse ist der gesetzliche Wohnsitz. Und dieser befindet sich dort, wo jemand seinen Lebensmittelpunkt hat. Auch bei ­einem vorüber­gehenden Heimaufenthalt bleibt der Lebensmittelpunkt eines Kindes bei den ­Eltern. Sie müssen die Krankenkassenprämie für Ihre Tochter also auch ­weiterhin gemäss den Ansätzen des Kantons Uri ­zahlen.