Ja. Im Gesetz steht, dass die Versicherten einen Beitrag für die Stiftung «Gesundheitsförderung Schweiz» zahlen müssen. Diese finanziert damit Projekte zur Förderung der Gesundheit. Bisher betrug der Prämienzuschlag Fr. 2.40 pro Jahr. Nächstes Jahr wird der Zwangsbeitrag auf Fr. 3.60 erhöht, ein Jahr später auf Fr. 4.80.