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Ja. Sie können die Grundversicherung auf den 30. Juni kündigen, allerdings mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Dies geht aber nur, weil Sie die gesetzliche Mindestfranchise von 300 Franken haben und zudem «normal» versichert sind, also weder mit HMO-, Hausarzt- oder Telmed-Modell. Versicherte mit einer höheren Franchise oder einem alternativen Versicherungsmodell können die Kasse erst per Ende Jahr wechseln.
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