Verlangen Sie von Ihrer Krankenkasse Auskunft darüber, welche Fragen angeblich unrichtig beantwortet wurden. War auf dem Antrag eine Antwort falsch und steht diese im Zusammenhang mit der aktuellen Behandlung, darf die Krankenkasse die Leistung verweigern. Wenn Sie mit der Beurteilung des Antrags durch die Kasse nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Fall der Ombudsstelle Krankenversicherung vorlegen: www.om-kv.ch, Tel. 041 226 10 10.

Sie vermittelt kostenlos zwischen Versicherten und Krankenkasse, mit dem Ziel, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Falls dies ergebnislos verläuft, können Sie gerichtlich gegen die Kasse vorgehen und die Übernahme der Behandlungskosten gemäss Police verlangen.