Ja. Jede neue Krankheit oder jeder neue Unfall löst eine neue Sperrfrist aus, sofern er auf einem anderen Grund beruht. Da Ihre ­Depression keine Folge des Beinbruchs ist, sind Sie ­somit erneut während höchstens 90 Tagen vor ­einer Kündigung geschützt.

Anders bei einem Rückfall: Wenn Sie wegen ­Ihres Beinbruchs nochmals krankgeschrieben worden wären, würden die 90 Tage weiterlaufen – das heisst, Sie wären nur noch höchstens 35 Tage vor einer Kündigung geschützt.