Nein. Sie müssen das Kursgeld nicht zahlen. Der Kurs durfte wegen einer Anordnung der Behörden nicht durchgeführt werden. Der Organisator konnte zwar nichts dafür, dass der Kurs ausfiel. In diesem Fall ist es aber trotzdem der Organisator, der das Risiko ­eines Ausfalls trägt. Zahlen müssten Sie nur, wenn im Vertrag ausdrücklich stehen sollte, dass das Kursgeld auch bei einer von den Behörden angeordneten Kurs­absage geschuldet ist.