Nein. Das Betreibungsamt darf Schulden gegenüber der Krankenkasse, die zu Beginn der Lohnpfändung bereits bestehen, nicht berücksichtigen, wenn es das Existenzminimum berechnet. Aber: Die laufenden Prämien der Krankenkasse sind Teil des Existenzminimums, sofern sie auch effektiv bezahlt werden.