Ja. Der Arzt hat Ihnen ein Originalprodukt verschrieben, obwohl ein Generikum verfügbar wäre. Bei ­einem Originalpräparat dür­fen die Kassen den Selbstbehalt dann verdoppeln, wenn aus medizinischer Sicht ein Originalpräparat unnötig ist. So will die Krankenkasse erreichen, dass ihre Versicherten die günstigeren Generika beim Arzt verlangen. Machen Sie Ihren Arzt das nächste Mal darauf aufmerksam, dass er Ihnen ein Generikum verschreiben soll, sofern ­eines auf dem Markt ist.