Ja, aber nicht unbeschränkt. Die Grundversicherung bezahlt zuerst 40 Abklärungs- und Therapiesitzungen. Ist mehr nötig, muss Ihr Arzt der Krankenkasse einen Bericht erstatten. Die Kasse entscheidet dann, ob und für welche Dauer Sie die Psychotherapie zu ihren Lasten fortsetzen können.