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Ja. Der Skater war offenbar zu schnell unterwegs und verlor die Beherrschung über sein Sportgerät. Deshalb muss er Ihren finanziellen Schaden übernehmen. Inline-Skating ist zwar auf dem Trottoir erlaubt. Aber Skater dürfen Fussgänger weder behindern noch gefährden. Sie müssen Rücksicht nehmen und ihre Fahrweise anpassen.
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