Nein. Die Grundversicherung bezahlt eine Psychotherapie nur dann, wenn sie ein Arzt durchführt oder ein Psychologe, der bei ­einem Arzt angestellt ist und von ihm den Auftrag erhalten hat. Im letzteren Fall ist der Arzt dafür ­verantwortlich, dass der Psycho­loge die Therapie korrekt durchführt. Es ist auch der Arzt, der die ­Rechnung ­ausstellt. Die Grundver­sicherung bezahlt höchstens 40 Therapie­sitzungen.

Tipp: Verlangen Sie künftig vor der Therapie von der ­Krankenkasse eine Kostengutsprache.