Nein. Ehegatten haften für die Krankenkassenprämien nur während der Dauer des Zusammenlebens solidarisch. Ist der gemeinsame Haushalt aufgehoben, gibt es unter den Ehegatten keine Solidarhaftung mehr für Schulden, die nach der Trennung entstanden sind. Erheben Sie daher innert zehn Tagen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung. Das ist kostenlos. Und erklären Sie der Krankenkasse den Grund für die Zurückweisung des Zahlungsbefehls.