Ja. Ihre Kollegin ist laut Gesetz bei der Grundversicherung rückwirkend ab ihrer Einreise versichert. Entsprechend muss sie auch Prä­mien zahlen. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, hat drei Monate Zeit, sich bei der Grundversicherung anzumelden. Sonst riskiert man, ohne Versicherungsschutz dazustehen, wenn man krank wird. Zudem muss man mit einem Prämienzuschlag rechnen.