Nein. In der Schweiz dürfen Ärzte einem Verstorbenen nur dann Organe, Gewebe oder Zellen entnehmen, wenn er dazu eingewilligt hat. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen da­rüber. Sie müssen den mutmasslichen Willen des Verstorbenen beachten. Am besten ist, Sie halten in einer Spendekarte, einer Patientenverfügung oder auf einem Blatt Papier fest, ob Sie Spender sein möchten oder nicht. Informieren Sie auch Ihre Angehörigen über Ihre Wünsche.