Nein. Der Arbeitgeber muss Ihnen keinen Lohn zahlen, wenn Sie durch eigenes Verschulden nicht zur Arbeit gehen ­können. Das ist bei Ihrer Schönheits­operation der Fall, weil sie ­freiwillig und nicht notwendig ist. Vom Arztzeugnis kann man also nicht zwingend den Lohnanspruch ab­leiten. Der ­Arbeitgeber muss Ihnen für eine solche Operation nicht frei geben.