Ja. Der Arbeitgeber darf bei krankheitsbedingter Abwesen­ heit einen Beleg verlangen. Das gilt auch während der Schwan­ gerschaft. Angestellte müssen auf Nachfrage des Betriebs immer beweisen können, dass sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Hat der Arbeitgeber Zweifel an Ihrem Arztzeugnis, kann er Sie zu einem Vertrauensarzt schicken. Die Rechnung dafür muss aber der Betrieb zahlen.