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Gesundheitstipp 03/2017
16.03.2017
Nein. Die Unfallversicherung bezahlt das Taggeld in der Tat erst ab dem dritten Tag. Für die ersten beiden Tage der unfallbedingten Absenz muss Ihnen der Arbeitgeber aber mindestens 80 Prozent des Lohns auszahlen.
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