«Wir haben den Entscheid für den Suizid zu respektieren»

PRO Saskia Frei, Rechtsanwältin, Exit Deutschschweiz

Schon heute können unheilbar Kranke oder Menschen, die an unerträglichen Beschwerden oder einer unzumutbaren Behinderung leiden, den begleiteten Freitod wählen. Voraussetzung ist, dass sie urteils­fähig sind und den Sterbewunsch eigenständig durchführen können. 

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