Ja. Ihr Arzt muss Ihnen die Auslagen bezahlen, die Sie wegen seines Fehlers hatten. Das können etwa die Fahrtkosten sein. Ist Ihnen auch ein Lohnausfall entstanden, müsste er auch dafür aufkommen.

Hätte der Arzt Ihren Termin hingegen wegen ­eines Notfalls nicht wahrnehmen können, müsste er Ihnen mangels Verschulden keinen Schadenersatz zahlen.