Nein. Einige Krankenkassen ver­langen zwar in ­solchen Fällen die ganze Monats­prämie, weil die Krankenversicherung von «monat­lichen Zeiteinheiten geprägt» sei. Diese Begründung sollten Sie aber nicht akzeptieren. 

Die Krankenversicherung endet laut Gesetz mit dem Tod. Das gilt auch für die Prämien. Sie schulden damit nur den Prämien­anteil bis und mit Todestag.