Ja. Wird ein Kind tot ge­boren oder stirbt es bei der Geburt, hat die Mutter laut Gesetz Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und damit auf ein Mutterschaftsgeld. Die Schwangerschaft muss mindestens 23 Wochen gedauert haben. 

Wäh­rend 14 Wochen erhalten Sie deshalb 80 Prozent Ihres durchschnitt­lichen Lohns. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Damit Sie das Geld er­halten, müssen Sie die Dauer Ihrer Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest be­legen.