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Ja. Wer sich in seiner Freizeit aussergewöhnlichen Gefahren aussetzt, muss bei einem Unfall mit Kürzungen rechnen. In sehr schweren Fällen darf eine Versicherung die Geldleistungen sogar verweigern. Zu solchen Wagnissen gehören neben Motorrad- und Autorennen auch Base-Jumping, Boxwettkämpfe oder Downhill-Biking. Gekürzt werden jedoch nur Leistungen wie Taggelder oder Invalidenrenten. Das Kürzen von Rettungs- und Behandlungskosten oder Ausgaben für Medikamente ist tabu.
Tipp: Schliessen Sie eine Zusatzversicherung für sogenannte Wagnissportarten ab.
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