Ja. Nach einem Berufsunfall ist die Unfallversicherung jenes Betriebs zuständig, bei dem sich der Unfall ereignet hat. Sie zahlt nicht nur alle Heilungskosten, sondern ab dem dritten Tag nach dem Unfall auch 80 Prozent Ihres ­gesamten Verdienstausfalls. Der versichert­e Lohn bei Ihrem anderen Arbeitgeber ist somit bei der Berechnung des Taggeldes zu berücksichtigen.