Nein. Am neuen Arbeitsplatz sind Sie erst ab Stellenantritt gegen Unfälle versichert. Da Sie in den letzten Monaten nicht arbeiteten, ist Ihre Krankenkasse für unfallbedingte Arzt- und Spitalkosten zuständig, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Taggeld zahlt die Kasse hingegen keines. Anspruch auf Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit hätten Sie am neuen Arbeitsplatz zu Beginn nur, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsähe.