Nein. Es reicht, wenn Ihr Arbeitgeber der Kasse bestätigt, dass Sie bei ihm gegen Unfälle versichert sind. Eine Kopie des Arbeits­vertrags oder ein Lohnausweis ist dazu nicht nötig. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie für Berufs- und Freizeitunfälle obligatorisch über den Arbeitgeber versichert.