Ja. Bei Unfällen zwischen Autos und schwächeren Verkehrsteilnehmern bleibt oft ein Teil des Schadens am Automobilisten respektive an dessen Versicherung hängen – selbst wenn der Lenker unschuldig ist. Der Grund: Autos stellen für schwächere Verkehrsteilnehmer generell eine grosse Gefahr dar.

Diese sogenannte Betriebsgefahr des Autos wird bei der Bezifferung des Schadenersatzes berücksichtigt. Deshalb muss Ihnen der Skater nur zwei Drittel des Schadens von 700 Franken ersetzen.