Ja. Im Alter von 50 bis 69 Jahren zahlt die Grundversicherung alle zehn Jahre eine Darmspiegelung. Die Ver­sicherten müssen sich mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Ausnahme: Findet der Untersuch im Rahmen eines Früherkennungsprogramms statt, müssen die Patienten keine Franchise zahlen. Solche Programme gibt es zurzeit in den Kantonen Baselland, Basel-­Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, St. Gallen, Tessin, Uri, Waadt und Wallis.