Die staatliche Opferhilfe zahlt nur dann eine Entschädigung, wenn die Täter verurteilt wurden und Ihnen die gerichtlich festgelegte Summe nicht bezahlen. Zudem gibt es beim Anspruch auf Entschädigung durch die Opferhilfe eine Einkommensobergrenze. Sie liegt für Allein­stehende bei 76 840 Franken pro Jahr, für Ehepaare bei 115 260 Franken. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem erlittenen­ ­finanziellen Schaden. Einfache Sach­schäden wie etwa zerrissene Jeans ersetzt die Opferhilfe nicht.