Nein. Der Arzt darf Ihnen dann allerdings auch mitteilen, dass er Sie nicht behandeln möchte. Denn er allein entscheidet, welche Patienten er behandeln will. Er darf zudem Bedingungen stellen, wie etwa das Vorweisen der Versichertenkarte. Aus­nahme: In Notfällen sind Ärzte verpflichtet, jeden Patienten aufzunehmen und zu behandeln.