Rund zwei Monate. Sie haben insgesamt sechs Monate Sperrfrist, vier davon sind mit Ihrem ersten Krankheitsschub abgelaufen. Die Sperrfrist für eine Kündigung bei Krankheit oder Unfall beträgt nach Ablauf der Probezeit 30 Tage im ersten Dienstjahr, ab dem zweiten Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage, also etwa sechs Monate. Dieser Schutz besteht auch bei Teilarbeitsunfähigkeit. Bei Rückfällen wie bei Ihnen werden die zuvor berücksichtigten Sperrfristen angerechnet.