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Gesundheitstipp 07/2024
03.07.2024
Ja. Die Grundversicherung übernimmt beide Zuschläge. Die Apotheken dürfen diese für kassenpflichtige Medikamente verlangen, zusätzlich zu den Preisen der Präparate. Bezüglich Franchise und Selbstbehalt gilt dabei das Gleiche wie bei den anderen Leistungen der Krankenkasse.
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