Es gelten die drei Monate. Die Meinungsverschiedenheit entsteht, weil die knappe Bestimmung über die Garantie unklar ist.

Ist die Garantie nach drei Monaten in jedem Fall abgelaufen? Oder gilt sie bis Kilometerstand 3000 - unabhängig von der Zeit? In solchen Fällen, in denen sich keine klare Auslegung ergibt, können sich Konsumentinnen und Konsumenten auf die Unklarheitsregel berufen.

Sie besagt - vereinfacht gesagt: Wenn die Vertragsbestimmung einseitig von einer Seite (hier von der Garage) verfasst wurde, gilt bei Unklarheit die für die andere Seite (hier den Konsumenten) günstigere Lösung. Im konkreten Fall gilt also, was später eintritt.

Sie können sich darauf berufen, dass die Garantie in jedem Fall drei Monate lang gilt. Würden Sie umgekehrt sehr wenig fahren, gälte die Garantie selbst noch beispielsweise nach sieben Monaten, falls Sie bis dahin die 3000 Kilometer noch nicht erreicht hätten.

Der Verkäufer ist deshalb verpflichtet, das Auto kostenlos zu reparieren.

Klar wäre die folgende Garantieregelung: «3 Monate oder 3000 Kilometer, je nachdem, was zuerst eintritt». So ist auch für einen Laien klar, was gemeint ist.

Diese eindeutige Formulierung verwendet der Autogewerbe-Verband (AGVS) in seinen Verträgen. Würde dies in Ihrem Vertrag stehen, wäre Ihre Garantie jetzt abgelaufen.

(st)