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Gesundheitstipp 06/2008
09.06.2008
Ja. Die Haftpflicht-Versicherung des Autolenkers wird vollumfänglich für Ihren Schaden aufkommen. Dazu gehören auch die Franchise und der Selbstbehalt, welche die Krankenkasse von Ihnen verlangt. Die Haftpflicht muss auch für zerfetzte Kleider, eine allfällige Haushalthilfe und den Lohnausfall aufkommen. Auch ein Schmerzensgeld haben Sie zugut.
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