Nein. Sie sind mit Ihrer Schwiegermutter nicht blutsverwandt, daher gehören Sie nicht zu den gesetzlichen Erben. Lediglich ein Kind würde laut Erbrecht an die Stelle des verstorbenen Vaters treten. Wenn Ihre Schwiegermutter es unterlassen hat, Sie im Testament zu begünstigen, gehen Sie leider leer aus. Es sei denn, Ihre Schwägerinnen wür-den Ihnen freiwillig einen Teil der Erbschaft überlassen.

hrs