Zur Mutter meines verstorbenen Mannes hatte ich immer ein sehr gutes Verhältnis. Nach ihrem Tod beanspruchen die beiden Töchter nun die ganze Erbschaft für sich allein. Bin ich als kinderlose Schwiegertochter anstelle meines verstorbenen Mannes nicht erbberechtigt?
Inhalt
saldo 3/2004
18.02.2004
Nein. Sie sind mit Ihrer Schwiegermutter nicht blutsverwandt, daher gehören Sie nicht zu den gesetzlichen Erben. Lediglich ein Kind würde laut Erbrecht an die Stelle des verstorbenen Vaters treten. Wenn Ihre Schwiegermutter es unterlassen hat, Sie im Testament zu begünstigen, gehen Sie leider leer aus. Es sei denn, Ihre Schwägerinnen wür-den Ihnen freiwillig einen Teil der Erbschaft überlassen.
hrs
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden
Das könnte Sie ebenfalls interessieren
So sind Sie richtig versichert
Versicherungen wie: Auto, Privathaftpflicht- und Hausrat, Lebens, Rechtsschutz, Reise, Kranken- und Unfall, Risiko und Gebäudeversicherung (10. Auflage, August 2022)
Alles Wichtige zur Eigentumswohnung: Was gehört wem? Wer zahlt wie viel? Wie werden Beschlüsse gefasst? Wie funktioniert die Gemeinschaft? (4. Auflage, September 2020)
Wie Sie Ihr Geld sicher anlegen. Was Sie über Chancen und Risiken an den Börsen wissen müssen. Und wie Sie teure Fehler vermeiden (3. aktualisierte Auflage, November 2019)
10-seitige Anleitung zum Bezug von AHV-Renten, Pensionskasse, Freizügigkeitsgeld und Guthaben der 3. Säule sowie von Ergänzungsleistungen. Zudem Formulare für die Beantragung von Leistungen.
Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker
und Pflichtteile (13. aktualisierte Auflage Januar 2023).
Vom Zahlungsbefehl bis zum Verlustschein: Wie Gläubiger zu ihrem Geld kommen. Und wie sich Schuldner gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen können (2. aktualisierte Auflage Dezember 2012).
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden