Nein. Sie haben die Vertragsver­handlungen nicht gewünscht, sondern wurden überrumpelt. Beim von Ihnen abgeschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Haustürgeschäft. Ein solches kann innert 14 Tagen widerrufen ­werden. Dieses Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften kann auch per ­Vertrag nicht gültig ausgeschlossen ­werden. Der Verkäufer hat Sie nicht schriftlich über Ihr Recht zum Widerruf innert 14 Tagen informiert.  Deshalb begann die Frist noch gar nicht zu laufen.