Nein. Ihr Vater muss Sie auch während der Rekrutenschule finanziell unterstützen. Auf die Alimente haben Sie Anspruch, bis Sie eine Erstausbildung abgeschlossen haben. Mit der Matura ist dies noch nicht der Fall, sondern erst nach dem Studium. Anders läge der Fall, wenn Sie nach der RS nicht studieren, sondern direkt ins Berufsleben einsteigen würden. Dann wären mit der Matura die Erstausbildung und damit auch der Anspruch auf Alimente beendet.