Es kommt darauf an, ob zwischen Ihnen und dem Zahnarzt ein Vertrag für eine regelmässige Kontrolle besteht. Ist dies der Fall, kann er von Ihnen erwarten, dass Sie auf seinen Terminvorschlag reagieren, wenn er Ihnen nicht passen sollte. Anders liegt der Fall, wenn Sie dem Zahnarzt keinen Auftrag erteilt haben, Sie regelmässig zur Kontrolle aufzufordern. Dann können Sie als Patient bestimmen, ob und wann Sie eine zahnärztliche Behandlung in Anspruch nehmen wollen.

ln