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Nein, das kann er nicht. Schwangere dürfen die gefährlichen und beschwerlichen Tätigkeiten verweigern, wenn diese ihre eigene oder die Gesundheit des Kindes gefährden. Das sagt das Arbeitsgesetz. Das gilt zum Beispiel für Arbeiten bei Kälte, Hitze oder Nässe, für das Bewegen schwerer Lasten von Hand sowie für Arbeiten, die mit Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen verbunden sind. Auch Arbeiten mit schädlichen Stoffen und Strahlen oder unter Lärm gehören dazu.
Der Chef ist gesetzlich verpflichtet, Sie anderweitig zu beschäftigen, wenn es Ihnen in der Küche unangenehm heiss wird. Eine Gratis-Publikation: «Mutterschaft – Schutz der Arbeitnehmerin» finden Sie auf www.seco.admin.ch.
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