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Ja. Die Krankenkasse darf Sie betreiben. Sobald Sie mündig sind, müssen Sie als Versicherter persönlich für die offenen Forderungen der Kasse aufkommen. Für die Prämien vor Ihrem 18. Geburtstag können Sie aber Ihre Eltern belangen. Denn sie haben die Unterhaltspflicht verletzt, weil sie Ihre Prämien nicht überwiesen.
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