Ja. Die Krankenkasse darf Sie betreiben. Sobald Sie mündig sind, müssen Sie als Versicherter persönlich für die ­offenen Forderungen der Kasse aufkommen. Für die Prämien vor ­Ihrem 18. Geburtstag können Sie aber Ihre Eltern belangen. Denn sie haben die Unterhaltspflicht verletzt, weil sie Ihre Prä­mien nicht überwiesen.