Ja. Ihr Privat- und Geschäftseinkommen wird als Ganzes fürs gesamte Kalenderjahr besteuert. Sie müssen somit alle Einkünfte des Jahres 2013 in der Steuererklärung angeben. Die Abzüge können Sie jeweils pro rata tätigen – zum Beispiel die Berufsauslagen für die drei Monate, in denen Sie noch angestellt waren, und diejenigen für die selbständige Erwerbs­tätigkeit für neun Monate.