Leichte Wellen im Haar hatte sich Monika Jäger (Name geändert) von ihrem Coiffeurbesuch erhofft. Doch im Spiegel erblickte sie sich mit einem Krauskopf. Der Figaro verstand ihre Enttäuschung, nachdem das Resultat nicht ihren Vorstellungen entsprach. Er tröstete die Kundin aber damit, dass sich das Volumen bald legen werde.

Das war zu viel versprochen. Ein paar Tage später bemerkte Monika Jäger, dass ihre Haare nun auch noch spröd und brüchig waren. Als sie den Meister darauf aufmerksam machte, erliess er ihr einen Drittel der Kosten der neuen Frisur und spendierte eine Haarpackung.

Doch auch dies half wenig. Die Haare brachen immer wieder ab. Die Kundin sah sich gezwungen, ihre Frisur alle drei Wochen nachschneiden zu lassen. Der Coiffeur weigerte sich aber, dies kostenlos zu tun.

Mit dieser Rechtsauffassung liegt er allerdings falsch. Ein Coiffeur ist an die Weisungen einer Kundin gebunden. Weicht das Resultat seines Wirkens zu sehr von der Abmachung ab und ist dies auf mangelnde Kenntnisse oder schlechte Arbeit zurückzuführen, muss die Kundin erstens nichts oder nur einen Teil bezahlen. Hat der Coiffeur zudem die Haare durch Pfusch ruiniert, ist er verpflichtet, auch für die Folgekosten aufzukommen.

Monika Jäger hat deshalb ein Recht darauf, dass der Coiffeur ihre Haare kostenlos nachschneidet, bis der angerichtete Schaden behoben ist. Oder er hat die Kosten zu übernehmen, welche die Kundin deswegen für einen anderen Coiffeur aufbringen muss.