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Fast kein Mitarbeiter überwachte die Sicherheit der Besucher. Helme gabs nicht. Und ein Sicherungsseil war angerissen: Diese Verhältnisse traf ein Testexperte des Gesundheitstipp vor zwei Jahren im Seilpark Balmberg SO an. Der Fachmann wollte auch wissen, wie schnell das Personal reagiert, wenn Besucher in luftiger Höhe in Not geraten. Deshalb liess er sich ins Sicherungsseil fallen und rief um Hilfe. Doch niemand kam (Gesundheitstipp 7/8 2013).
Der Seilpark-Inhaber klagte den Experten und zwei Gesundheits-tipp-Redaktoren ein: Es sei verboten, falschen Alarm auszulösen. Zudem habe der simulierte Notfall einen Mitarbeiter beansprucht, der während dieser Zeit für echte Notfälle nicht zur Verfügung gestanden wäre.
Der Richter wies die Klage ab: Der Gesundheitstipp habe den Test korrekt durchgeführt. Falsche Alarme seien nur verboten, wenn sie Rettungsdienste wie Sanität betreffen. Das sei beim Test nicht der Fall gewesen. Auch sei es normal, dass Seilpark-Mitarbeiter einem Besucher helfen, der nicht mehr weiterkomme.
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