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Gesundheitstipp 09/2009
07.09.2009
Nein. Wer das Erbe ausgeschlagen hat, haftet nicht für die Schulden des Verstorbenen. Schlagen auch alle anderen Erben aus, wird der Nachlass amtlich liquidiert. Das heisst konkret: Mit dem allfälligen Erlös werden die Schulden noch bezahlt, soweit dies möglich ist.
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