HAFTPFLICHT - Müssen Eltern die Zeche zahlen?
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saldo 1/1999
20.01.1999
Georg Murer ist 17 und Mechaniker-Stift im ersten Lehrjahr. Obwohl er keinen Fahrausweis besitzt, durfte er mit dem stillschweigenden Einverständnis seines Arbeitgebers ab und zu auf dem Areal der Garage Autos umparkieren. Bei einem dieser Manöver drückte er unglücklicherweise aufs Gas statt auf die Bremse und fuhr voll in eine Mauer. Der Sachschaden betrug 3300 Franken.
Da keine der Versicherungen des Arbeitgebers zahlen wollte, bat dieser die Eltern des Lehrlings zur Kasse; ...
Georg Murer ist 17 und Mechaniker-Stift im ersten Lehrjahr. Obwohl er keinen Fahrausweis besitzt, durfte er mit dem stillschweigenden Einverständnis seines Arbeitgebers ab und zu auf dem Areal der Garage Autos umparkieren. Bei einem dieser Manöver drückte er unglücklicherweise aufs Gas statt auf die Bremse und fuhr voll in eine Mauer. Der Sachschaden betrug 3300 Franken.
Da keine der Versicherungen des Arbeitgebers zahlen wollte, bat dieser die Eltern des Lehrlings zur Kasse; bei 520 Franken Lohn pro Monat müsste Georg nämlich lange sparen, um den Schaden wieder gutzumachen. Sind die Eltern verpflichtet, die Zeche zu bezahlen, wenn der Sohn das nicht kann?
Sowohl Georg Murer als auch sein Chef hätten wissen müssen, dass man ohne Führerausweis nicht ans Steuer darf - auch nicht auf einem Privatareal, das öffentlich zugänglich ist. Aufgrund des stillschweigenden Einverständnisses liegt die Verantwortung für den Vorfall jedoch eindeutig beim Garagisten; indem er das Verhalten Georgs tolerierte, nahm er das Risiko eines Unfalls und die Verletzung von Verkehrsregeln in Kauf.
Eltern hingegen sind für Schäden, die ihre minderjährigen Kinder anrichten, nur dann verantwortlich, wenn sie die elterliche Aufsichtspflicht verletzen. Davon kann hier keine Rede sein; schliesslich kann man von den Eltern eines Lehrlings nicht verlangen, dass sie ihren Sohn während dessen Arbeitszeit im Auge behalten. Deshalb müssen Georgs Vater und Mutter den Sachschaden nicht übernehmen.
Hans Ruedi Schmid