Inhalt
HMO-Versicherte müssen vor einer Behandlung durch einen Spezialarzt oder einen Therapeuten immer zuerst das HMO-Gesundheitszentrum aufsuchen. Sonst laufen sie Gefahr, die Behandlungskosten in vollem Umfang übernehmen zu müssen. So hat das Eidgenössische Versicherungs-gericht in einem neuen Urteil entschieden.
Anlass zum Entscheid war eine Klage eines HMO-Versicherten, der sich ohne Konsultation der HMO-Praxis von einem Chiro-praktiker behandeln liess. Er musste schliesslich di...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken