Nein. Da Ihre Tochter volljährig ist, muss sie ausstehende Alimente selbst einfordern. Das gilt auch, wenn es sich um Ansprüche aus der Zeit vor dem 18. Geburtstag handelt. Sie als Mutter können nur noch Rechtshandlungen für Ihre Tochter vornehmen, falls Sie von ihr dazu bevollmächtigt werden.

Der Anspruch auf Alimente verjährt übrigens nach fünf Jahren. Offene Beträge, die mehr als fünf Jahre vor der Klage zurückliegen, können also nicht mehr eingetrieben werden, falls der Zahlungs­pflichtige die Verjährung geltend macht.