Ja. Allerdings nur mit dem Einverständnis Ihres Mannes und einem vom Notar öffentlich beurkundeten Ehevertrag. Der Grund: Erbschaften selber gehören zwar zum Eigengut des jeweiligen Ehegatten. Und dieses kann jeder Geschiedene für sich behalten. Erträge aus dem Eigengut aber fallen in die Errungenschaft. Dazu gehören die Mietzinserträge des geerbten Hauses. 

Und: Die Errungenschaft müssten Sie im Fall einer Scheidung mit Ihrem Mann teilen. Allerdings können Sie mit ihm in einem Ehevertrag vereinbaren, dass die Erträge aus dem Eigengut ebenfalls Eigengut werden. In diesem Fall müssten Sie die Miet­erträge bei einer allfälligen Scheidung nicht mit Ihrem Mann teilen.