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Gesundheitstipp 11/2010
06.11.2010
Laut Gesetz können Sie die Grundversicherung nicht wechseln, wenn Sie Prämien und andere Rechnungen nicht bezahlt haben. Sie müssen dafür aber von der Kasse bis 30. November eine Mahnung erhalten. Ist das nicht der Fall, können Sie dennoch wechseln.
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