Ja. Ihr Vermieter muss den Mietzins erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin reduzieren. Das ist bei Ihrem Nachbar Ende September 2017 der Fall, bei Ihnen erst Ende September 2018.

Immerhin: Bei einem Vertrag mit einer Mindestmietdauer darf der Mietzins vor deren Ablauf auch nicht erhöht werden.