Es kommt darauf an. Die Krankenkassen müssen solche Behandlungen nur dann bezahlen, wenn ein Arzt sie verordnet hat. Dazu gehören zum Beispiel ­Ergotherapie und Logopädie.

Tipp: Holen Sie von der Krankenkasse zuerst eine Kosten­gutsprache ein, bevor Sie Ihr Kind für die Therapie anmelden. Sonst riskieren Sie, dass Sie die Behandlung selber zahlen müssen.