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Es kommt darauf an. Die Krankenkassen müssen solche Behandlungen nur dann bezahlen, wenn ein Arzt sie verordnet hat. Dazu gehören zum Beispiel Ergotherapie und Logopädie.
Tipp: Holen Sie von der Krankenkasse zuerst eine Kostengutsprache ein, bevor Sie Ihr Kind für die Therapie anmelden. Sonst riskieren Sie, dass Sie die Behandlung selber zahlen müssen.
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